Datenschutz

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Immer noch glauben viele Unternehmer, vor allem kleiner und mittelständischer Betriebe, dass nur große Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten benötigen. Dies ist häufig ein Irrtum!

Betroffen sind alle Betriebe, die ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig oder in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten. Hierzu zählen alle Mitarbeiter, auch Teilzeit, Praktikanten, Zeitarbeiter, Auszubildende, usw. zählt der Gesetzgeber dazu.

Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl ist ein Datenschutzbeauftragter zwingend vorgeschrieben, wenn die es sich um personenbezogene Daten der besonderen Art handelt oder die Verarbeitung besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweist. Darunter fallen z.B. Krankheitsdaten, Zugehörigkeit zu Gewerkschaften, uvm.

Selbst wenn keine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, so ist diese dennoch häufig zumindest sinnvoll. Denn auch ohne Datenschutzbeaufragten sind die Datenschutzgesetze einzuhalten und zahlreiche Dokumentationen zu erstellen.

Nicht alle Unternehmen benötigen einen Datenschutzbeauftragten (DSB). In diesem Fall ist die Geschäftsleitung für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Auch dabei stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Gerne helfen wir Ihnen – fordern Sie einen Datenschutzcheck an …